Aktuelle Informationen:  Märkischer Kreis
11. Februar 2025,  Märkischer Kreis. (pmk)
6,7 Millionen Euro für Bildungs- und Teilhabepaket im MK
Märkischer Kreis. (pmk). Im Märkischen Kreis wurden im Jahr 2024 Familien mit geringem Einkommen mit mehr als 6,7 Millionen Euro aus dem Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen können finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erhalten. Anspruchsberechtigt sind sie, wenn sie in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II leben, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe nach dem SGB XII beziehen.

Für die Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag ist der Märkische Kreis zuständig. Hier wurden die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket 2024 noch einmal deutlich stärker nachgefragt als in den Vorjahren. Für die 9.796 leistungsberechtigten Kinder der Wohngeld- beziehungsweise Kinderzuschlagsempfänger wurden insgesamt 2,8 Millionen Euro für die einzelnen Leistungskomponenten des BuT ausgezahlt. 2023 wurden für ca. 8.663 leistungsberechtigte Kinder rund 1,9 Millionen Euro bewilligt. Insgesamt gingen im vergangenen Jahr 15.396 Anträge beim Märkischen Kreis ein, im Vorjahr waren es 11.867 Anträge.

Die Kreisverwaltung geht dennoch davon aus, dass nicht alle Berechtigten die Leistungen für die soziale und kulturelle Teilhabe in Anspruch nehmen. Ein möglicher Grund: Das gesellschaftliche Umfeld geht teilweise nicht respektvoll mit Sozialleistungsbeziehenden um. Für diesen Fall besteht die Möglichkeit einer zweckgebundenen Kostenerstattung im Einzelfall. Kinder und Jugendliche sollten diese Angebote zur sozialen und kulturellen Teilhabe nutzen. Durch diese Aktivitäten wird die soziale Bindungsfähigkeit gefördert. Es werden Kontakte zu Gleichaltrigen aufgebaut und die Kinder lernen, sich in Gemeinschaftsstrukturen einzufinden und sich zu engagieren. Im Gegensatz zu den anderen BuT-Leistungen sind hier nur Kinder unter 18 Jahren anspruchsberechtigt. Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag müssen die BuT-Leistungen jeweils beantragen. Antragsvordrucke liegen bei den örtlichen Sozialämtern bereit. Sie können aber auch auf der Internetseite des Märkischen Kreises unter dem Stichwort Bildung und Teilhabe abgerufen werden. Für Rückfragen steht Frau Bleiweiß, Telefon 02352/966-7226, zur Verfügung.

Wer Bürgergeld vom Jobcenter erhält, findet weitergehende Informationen auf den Internetseiten des Jobcenters MK. Die Leistungen müssen – mit Ausnahme der Lernförderung – hier nicht mehr separat beantragt werden.

Das Jobcenter hat 2024 für die ca. 10.000 Leistungsberechtigten rund 3,9 Millionen Euro für BuT-Leistungskomponenten ausgezahlt.

Pressekontakt:
Märkischer Kreis, Ursula Erkens 02351 966 6149

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Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen können finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erhalten. Symbolfoto: Raffi Derian / Märkischer Kreis

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen können finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erhalten.  Symbolfoto: Raffi Derian / Märkischer Kreis