Aktuelle Informationen:  Stadt Warstein
31. Januar 2025,  Warstein
Zentral oder dezentral – wie wird künftig geheizt?
Kommunale Wärmeplanung der Stadt Warstein geht voran
Warstein. Noch vor Inkrafttreten des Landes-Wärmeplanungsgesetzes NRW im Dezember 2024 hat sich die Stadt Warstein mit ihrer kommunalen Wärmeplanung auf den Weg gemacht. „Wir wollen uns zunächst einen Überblick verschaffen, wie die Wärmewende für die Stadt Warstein aussehen kann,“ erklärt Josefine Wunderlich, Leiterin des Sachgebiets Klima, Energie, Mobilität der Stadt Warstein.

Seit dem 20. Dezember 2024 ist mit der Landesgesetzgebung auch für die NRW-Kommunen der organisatorische Rahmen zum Bundes-Wärmeplanungsgesetz und damit zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 festgelegt. Die Stadt Warstein muss, wie alle Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan vorlegen. Dieser Plan wird in mehreren Schritten erarbeitet. Als zentrales Element liefert er am Ende eine Einteilung des Stadtgebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete, in denen eher eine zentrale oder dezentrale Versorgung zu erwarten ist.

„Aktuell bereiten wir die ersten Ergebnisse aus unserer Planung, die sogenannte ´Eignungsprüfung`, entsprechend der formellen Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes für die Veröffentlichung vor,“ berichtet Josefine Wunderlich. „Dabei geht es um Bereiche im Stadtgebiet, die bereits bei einer ersten Prüfung als dezentrale Versorgungsgebiete identifiziert werden können“. Die Veröffentlichung sei noch im Februar 2025 zu erwarten und erfolgt über die Homepage der Stadt Warstein, kündigt Josefine Wunderlich weiter an. Dort können sich die Bürgerinnen und Bürger dann auch im weiteren Verlauf über die jeweils neuesten Ergebnisse zu den Arbeitsschritten der Wärmeplanung informieren.

Dr. Thomas Schöne, Bürgermeister der Stadt Warstein, weist ergänzend darauf hin, dass „aus den Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung und ihrer Veröffentlichung ausdrücklich keine Verpflichtung für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer resultiere. Sie diene lediglich der frühzeitigen Orientierung für die Betroffenen. Die Ergebnisse können somit eine Unterstützung bieten, eine Entscheidung zu treffen, und gegebenenfalls Förderprogramme für energetische Sanierungsmaßnahmen sowie Heizungswechsel zu nutzen.“

Abbildung: Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende, 2024

BU: Die Stadt Warstein bereitet im zweiten Arbeitsschritt ihrer Kommunalen Wärmeplanung aktuell die Eignungsprüfung zur Veröffentlichung vor.

Bild: Benedikt Prange

BU: Thermografie-Aufnahme des Rathauses in Warstein

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© Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende, 2024

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