Aktuelle Informationen:  Märkischer Kreis
12. Februar 2025,  Märkischer Kreis (pmk)
Heckenschnitt: Schonzeit von Bäumen, Hecken und Gehölzen beginnt am 1. März
Märkischer Kreis (pmk).

Hobbygärtner und Naturliebhaber können einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz leisten: Zwischen dem 1. März und 30. September sollten sie darauf verzichten, Hecken, Gebüsche & Co. abzuschneiden oder zu roden. Dies ist im Bundesnaturschutzgesetz verbindlich geregelt. Nur schonende Pflege- und Formschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen sind in dieser Zeit zulässig.

Hecken bieten Vögeln und anderen Tieren Lebensraum und Schutz. Daher sollten Gartenliebhaber vor einem Pflegeschnitt prüfen, ob ihre Hecke beispielsweise von Vögeln bewohnt ist. Auch Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzten Flächen stehen, dürfen bis zum 30. September nicht gefällt werden. Erlaubt sind nur unumgängliche Fällungen aus Gründen der Verkehrssicherung oder in Zusammenhang mit einer genehmigten Baumaßnahme. Örtliche Baumschutzsatzungen sind ebenfalls zu beachten (Anfrage beim Ordnungsamt der jeweiligen Stadt / Gemeinde).

Fragen beantwortet gerne der Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege des Märkischen Kreises unter Telefon 02351 966 6400 und 6379.

Pressekontakt:
Märkischer Kreis, Alexander Bange / 02351 966 6150

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Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken nicht geschnitten werden, um die Artenvielfalt von Vögeln und anderen Bewohnern zu schützen. Foto: Ulrike Regus / Märkischer Kreis

Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken nicht geschnitten werden, um die Artenvielfalt von Vögeln und anderen Bewohnern zu schützen. Foto: Ulrike Regus / Märkischer Kreis