In einer Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen zur medizinischen Versorgung angedacht sind und welche abgelehnt werden. Mit der Vorsorgevollmacht werden Personen des Vertrauens als Stellvertreter benannt, um für einen zu handeln, zu entscheiden oder Verträge abzuschließen. Im Anschluss an den Vortrag bleibt Zeit, um Fragen zu stellen. Individuelle Beratungen können an diesem Termin nicht vorgenommen werden.
Weitere Informationen und Anmeldung für den Kurs 251-17113 in der Liobaschule Warstein, Raum 4.1.14: über die Homepage der VHS www.vhs-lippstadt.de, per Mail an vhs@lippstadt.de oder Telefon 02941 2895-0.
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