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Münster,13.06.2005

Bauruine Görlitzer Straße 2: Übertragung der Eigentumsrechte auf die Stadt verzögert sich
Oberlandesgericht Hamm beanstandet einen Verfahrensschritt / Grundbuchänderung muss erneut angewiesen werden

Münster (SMS) Zwar ließen die Richter in der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Hamm keinen Zweifel daran aufkommen, dass die Eigentumsrechte für das Grundstück Görlitzer Straße 2 auf die Stadt Münster übertragen werden, aber sie fanden einen Verfahrensfehler, der zu Verzögerungen führt. Die Stadt Münster muss sich nun in Geduld üben: Erst wenn der beanstandete Verfahrensschritt wiederholt worden ist, kann sie das Gebäude auf dem Grundstück fertig stellen und auf dem Wohnungsmarkt anbieten.

Auf dem Grundstück an der Görlitzer Straße steht seit Jahren ein halbfertiger Rohbau. Die Stadt verhängte ein Baugebot und setzte mehrere Zwangsgelder fest, um den Eigentümer zur Fertigstellung des Gebäudes zu bewegen. Schließlich leitete sie bei der Bezirksregierung Münster ein Enteignungsverfahren ein. Gegen die Enteignungsanordnung der Bezirksregierung erhob der Grundstückseigentümer Klage beim Landgericht Arnsberg, die er in der mündlichen Verhandlung jedoch zurücknahm. Damit die Stadt als Eigentümerin in das Grundbuch eingetragen werden konnte, musste die Bezirksregierung eine so genannte Ausführungsanordnung erlassen. Auch gegen diese Ausführungsanordnung klagte der Eigentümer zunächst beim Landgericht Arnsberg, das die Klage jedoch abwies. Daraufhin wandte sich der Kläger an das Oberlandesgericht Hamm, das die Ausführungsanordnung wegen eines Verfahrensfehlers aufhob.

"Die Stadt wird jetzt bei der Bezirksregierung kurzfristig den Erlass einer Ausführungsanordnung beantragen", erläutert Manfred Vaupel, der als Direktor im Rechtsamt die Stadt in dem Gerichtsverfahren vertritt. "Wenn die Anordnung erlassen worden ist, müssen wir abwarten, ob der Grundstückseigentümer nochmals von der Möglichkeit einer Klage Gebrauch macht oder ob die Stadt endlich mit der Beseitigung des städtebaulichen Missstandes beginnen kann."


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