Pressemitteilung vom21. September 2017
Zwei Kreisstraßen werden Gemeindestraßen

Wolfhagen/Bad Emstal. Zwei bisherige Kreisstraßen in Wolfhagen und Bad Emstal werden zukünftig Gemeindestraßen. „Der Kreisausschuss des Landkreises Kassel hat der Abstufung der Kreisstraße 95 – der Hardtstraße – in Wolfhagen-Altenhasungen und der Abstufung der Kreisstraße 109 – der Bahnhofstraße – in Bad Emstal-Sand zu Gemeindestraßen zugestimmt“, informiert Uwe Koch, Leiter des Sonderfachdienstes Verkehr und Sport des Landkreises. Auch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wolfhagen und die Gemeindevertretung von Bad Emstal hatten der Abstufung jeweils bereits zugestimmt. „Die beiden Straßen haben nicht mehr die Verkehrsbedeutung, die eine Einstufung als Kreisstraße rechtfertigt“, erläutert Koch. Die beiden Straßen mit einer Länge von 233 Metern in Altenhasungen und 454 Metern in Sand waren Kreisstraßen, weil „früher jeder Anschluss an das weiterführende überörtliche Verkehrsnetz in einer Gemeinde mindestens als Kreisstraße einzustufen war – zum überörtlichen Verkehrsnetz gehörten dabei auch Bahnhöfe“, so Koch weiter. Das Hessische Straßengesetz sehe heute vor, dass jeder Gemeinde und jeder räumlich getrennte Ortsteil mindestens durch eine Kreisstraße an das überörtliche Verkehrsnetz angebunden sein muss. Koch: „Sand ist bereits durch die Landesstraße 3220 und die Kreisstraße 110 als Verbindung zur Bundesstraße 450 angebunden und für Altenhasungen erfüllen die Landesstraßen 3312 und 3390 diese Funktion“.

Damit keine zusätzlichen Sanierungsbelastungen auf die Kommunen zukommen, hatte der Landkreis beide Straßen für rund 170.000 Euro im Vorfeld der Abstufung saniert.

Für das Haushaltssicherungskonzept des Landkreises hatte der Kreistag vorgegeben, dass der Landkreis Kreisstraßen, die nicht mehr als Kreisstraße benötigt werden, Schritt für Schritt an die Gemeinden zu übergeben. „Mit diesen beiden Abstufungen, die zum 01.01.2018 rechtskräftig werden, haben wir diesen Auftrag umgesetzt – auch in Zukunft wird es noch die eine oder andere Abstufung geben“, kündigt der Fachdienstleiter an. Umgekehrt muss auch der Landkreis Straßen oder Straßenabschnitte des Bundes oder des Landes übernehmen, wenn sich ihre verkehrliche Bedeutung verändert. So hatte der Landkreis Anfang des Jahres 950 Meter inklusive Brücke über die Bahnstrecke der ehemaligen Bundesstraße 3 in Fuldatal-Ihringshausen als Kreisstraße übernommen. Hier hatte der Bund vorab in die Sanierung des Brückenbauwerks investiert. Der Landkreis ist für ein Straßennetz von rund 302 Kilometern zuständig.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

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