Pressemeldungen der Stadt Cuxhaven

   


Cuxhaven, 27. Oktober 2017
Herbstzeit- Grünabfallzeit
Entsorgungsmöglichkeiten in der Stadt Cuxhaven

Cuxhaven.

Grünabfälle von Cuxhavener Grundstücken, die mittels einer Restmülltonne an die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Cuxhaven angeschlossen sind, werden bis zu einer Menge von 2 m³/Jahr oder 340 kg/Jahr kostenlos übernommen.

 

Dazu können die Grünabfälle an den Grüncontainerstellplätzen (www.cuxhaven.de / Bürgerservice / Abfallwirtschaft u. Straßenreinigung / Grünabfall / Abfuhrplan für Grünabfälle) angeliefert werden. Zu den städtischen Grüncontainerstellplätzen zählt auch der Recyclinghof der Firma Peter Plambeck Containerdienst GmbH in der Humphry-Davy-Straße 33. Es werden an den Grüncontainerstellplätzen nur kleine private Mengen angenommen, die einer Schubkarre oder einem Kofferraum entsprechen.

 

Eine weitere Möglichkeit ist, die Grünabfälle auf dem Recyclinggelände Gudendorf (RZG) anzuliefern. Dort können ebenfalls Grünabfälle von Cuxhavener Grundstücken in kleinen privaten Mengen kostenfrei angeliefert werden. Für Kleinmengen, die nicht aus der Stadt Cuxhaven stammen, wird eine Gebühr in Höhe von 1,20 € pro angefangene 100 Liter erhoben. Grünabfälle in größeren Mengen, Grünabfälle in Anhängern und gewerbliche Grünabfälle werden über die dortige Waage eingewogen. Eingewogene gewerbliche Anlieferungen werden grundsätzlich durch die AVZ Cuxhaven GmbH in Rechnung gestellt. Eingewogene private Anlieferungen werden über die Stadt Cuxhaven abgerechnet. Dabei wird die Freimenge von 340 kg/Jahr berücksichtigt. Anlieferungen darüber hinaus werden mit einer Gebühr von 60 €/Tonne berechnet. Eine „normale“ Anhängeranlieferung von rd. 100 kg würde so 6 € kosten, soweit die Freimenge bereits überschritten ist.

Die direkten Aufwendungen für die Verwertung von Grünabfällen in der Stadt Cuxhaven betragen zwischen 520.000 € und 540.000 € jährlich und werden zum größten Teil über die Gebühren für die Restmüllabfuhr in der Stadt Cuxhaven refinanziert.

 

Im Übrigen können die Grünabfälle, sofern das eigene Grundstück groß genug ist, eigen-kompostiert und zur Humusversorgung oder Düngung genutzt werden.

 

Das Entsorgen von Grünabfällen in der freien Natur ist nicht nur unschön anzusehen, es ist auch illegal. Häufig sieht man, dass Gartenabfälle wie Baum- und Strauchschnitt oder Rasen- und Heckenschnitt mittels Schubkarre an Waldrändern oder im Wald, an Grabenböschungen, auf Brachflächen oder einfach in der freien Landschaft ablagert wurden. Dies geschieht frei nach dem Motto: „Pflanzenabfälle sind doch Natur - die verrotten doch sowieso.“ Gartenabfälle in der Landschaft richten jedoch erhebliche Schäden in der Natur an. Wildlebende Pflanzen werden überdeckt, die Aktivität der Bodenorganismen wird verringert und nicht zuletzt werden heimische Pflanzen und mit ihnen die darauf spezialisierten Insekten auch durch Pflanzenreste und/oder Samen von exotischen bzw. artfremde Gartenpflanzen und Ziersträuchern verdrängt.

Auch wird damit gegen die Bestimmungen der Abfallentsorgungssatzung verstoßen, gegen Abfallrecht, Landschaftsrecht, Wasserrecht und ggf. auch gegen Forstrecht. Diese widerrechtliche Abfallentsorgung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

 



Pressekontakt: Stadt Cuxhaven, Dörthe Hempel-Seebeck


STADT CUXHAVEN
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