Ab Freitag, d. 15.12.2017, 09:00 Uhr wird die Straße „Looger Weg“ im Bereich zwischen der Einmündung zur Ostermarscher Straße (L 5) und der Zufahrt zu Haus Nr. 57 etc. für den Verkehr aller Art voll gesperrt.
Aufgrund massiver Straßenschäden ist die Sperrung aus Verkehrssicherungsgründen unumgänglich.
Der Fußgänger- und Radfahrerverkehr kann den gesperrten Teilbereich somit ebenfalls nicht passieren.
Sackgasse:
Verkehrsteilnehmer, insbesondere Anlieger, können die Straße „Looger Weg“ von der Ortsumgehung Norden (B 72) kommend nur bis zu dem gesperrten Bereich befahren (Sackgasse).
Umleitung Kraftfahrzeugverkehr:
Der Kraftfahrzeugverkehr wird über folgende Straßenzüge umgeleitet:
Ortsumgehung Norden (B 72) – Kreisverkehrsanlage B 72/L 5 – Ostermarscher Straße (L 5) bzw. umgekehrt.
Umleitung für Fußgänger und Radfahrer:
Auch Fußgänger und Radfahrer dürfen den gesperrten Bereich nicht betreten/befahren. Da diese Verkehrsteilnehmer jedoch nicht über die Ortsumgehung Norden (B 72) umgeleitet werden können, sollten alle Fußgänger und Radfahrer z. B. über die Verbindung „Flökershauser Weg“ ausweichen, um zur Ostermarscher Straße o. ä. zu gelangen. Es ist daher wichtig, die Verkehrsbeeinträchtigungen mit auf dem vorgesehenen Weg einzuplanen.
Dauer der Sperrung:
Wann die Fahrbahn soweit wiederhergestellt worden ist, dass die Straße auch in dem betreffenden Teilbereich wieder von Verkehrsteilnehmern in Anspruch genommen werden kann, hängt von mehreren Faktoren ab (Witterung etc.). Es kann daher nicht genau bestimmt werden, wann die Sperrung wieder aufgehoben werden kann.
--> Um Verständnis für die Verkehrsbeeinträchtigungen wird insbesondere bei den betreffenden Anliegern und Radfahrern gebeten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Stadt Norden, Fachdienst Umwelt & Verkehr, Am Markt 39, 26506 Norden, Tel.: 04931 – 923 0.
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