Pressemitteilung vom12. Oktober 2018
Mehr Geld für Barrierefreiheit
Land Hessen stellt zusätzliche Mittel zur Verfügung – Landkreis berät bei Antragstellung

Landkreis Kassel. Das Land Hessen hat zusätzliche Mittel zum behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum freigegeben. „Wir haben ein zusätzliches Budget erhalten und können damit noch weitere Maßnahmen fördern“, informiert Peter Nissen, Leiter des Servicezentrums Regionalentwicklung des Landkreises Kassel in Hofgeismar.

Aus dem Landesprogramm können Kostenzuschüsse für den Umbau von Wohnraum gewährt werden, um behinderten Menschen die eigene Haushaltsführung zu ermöglichen sowie selbstständig und unabhängig leben zu können. Außerdem sollen die Wohngebäude und die Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.

Eigentümer von Wohnraum, die diesen selbst nutzen oder der von deren Angehörigen genutzt wird, können einen Förderantrag stellen. Antragsberechtigt sind die Verfügungsberechtigten des Gebäudes, an dem oder in dem die Maßnahmen durchgeführt werden. Es werden nur Baumaßnahmen gefördert, mit deren Bau vor Bewilligung des Kostenzuschusses noch nicht begonnen wurde.

Als selbstgenutzt gelten Wohnungen, wenn sie vom Eigentümer, einem Angehörigen in gerader Linie oder bis zum dritten Grad in der Seitenlinie bewohnt werden.

Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück.

Beispielhafte Maßnahmen sind die Verbesserung der Freiflächen, Plätze, Wege und PKW-Stellplätze auf dem Grundstück, die Verbesserung der Zugänge zu den Nebenräumen außerhalb der Wohnung, die Verbesserung der Bewegungsfreiheit, die Verbesserung von Toilettenräumen und Bädern, die Beseitigung von Stufen und Schwellen, die Errichtung von Rampen, die Gestaltung der Treppen und der Einbau von geeigneten Aufzügen, Küchen, Toilettenräumen und Bädern.

Für die förderungsfähigen Maßnahmen wird ein Kostenzuschuss bis zu 50 Prozent gewährt, maximal jedoch 5.000 Euro für den Umbau von Bädern und Küchen und 6.000 Euro für den Einbau eines Lifts oder Aufzugs. Für alle anderen Einzelmaßnahmen gilt ein maximaler Förderbetrag von 2.500 Euro.

Förderungsfähig sind Kosten bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit.

Maßnahmekosten unter 1.000 Euro sowie Eigenleistungen werden nicht gefördert.

Der Kostenzuschuss wird in der Regel in einer Summe nach Abschluss der Maßnahmen und Vorlage der Schlussabrechnung ausgezahlt.

Die Anträge müssen bis spätestens 30. April 2019 gestellt werden.

Informationen zum Förderprogramm gibt es im Servicezentrum Regionalentwicklung des Landkreises Kassel unter der Telefonnummer 0561 1003 2412 (Gabriela Vomund) oder 1003 2415 (Andrea Schmitt).



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

LANDKREIS KASSEL
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Harald Kühlborn
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