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Kastrationspflicht für Katzen im Landkreis Leer


Veterinäramt appelliert an Tierhalter: Verordnung beachten
20. Mai 2019

Der Landkreis Leer appelliert an Katzenhalter, ihre Tiere kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Für die Tierheime wird es zunehmend schwieriger, herrenlose Katzen aufzunehmen. „Sie sind bereits am Rande ihrer Kapazitäten“, meldet das Veterinäramt. Die Bemühungen von Tierschutzvereinen, Tierärzten und des Landes Niedersachsen reichen nicht aus, um die Zahl freilaufender Katzen auf einem niedrigen Stand zu halten.

Im Landkreis Leer gilt seit 2013 eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen, die außerhalb der Wohnungen ihrer Halter frei herumlaufen. Die Verordnung hat der Kreistag erlassen, zuständig für die Durchsetzung sowie die Ahndung von Verstößen sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Wer die Verordnung nicht befolgt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen: Die Behörden können ein Bußgeld bis zu 5000 Euro verhängen. Als Halter gilt auch derjenige, der eine Katze regelmäßig füttert.

Das Veterinäramt ruft dazu auf, die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht zu beachten, um schädliche Folgen für Tier und Mensch abzuwenden. Es wäre grob fahrlässig, nicht kastrierte Tiere frei herumlaufen zu lassen – denn dies  führt dazu, dass sie sich ungehindert vermehren. Die Folge sind zum Beispiel schwere Infektionskrankheiten wie Katzenleukose oder Katzenschnupfen, die lebensbedrohlich werden können. Vielfach werden Katzenjungen ausgesetzt und sich selbst überlassen; diese Tiere verwildern und vermehren sich, paaren sich mit anderen, nicht kastrierten Katzen und steigern so das Infektionsrisiko noch mehr. Manche Infektionen können auch bei Menschen zu einer Erkrankung führen.

Das Veterinäramt mahnt deshalb: Jeder Bürger ist aufgerufen, sich des Problems bewusst zu werden und dafür zu sorgen, dass die Situation sich bessert.


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