Mit der heutigen Allgemeinverfügung wird die Aufnahme von neuen Bewohnerinnen und Bewohnern in Heimen für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen, für ambulant betreute Wohngemeinschaften und besondere Formen des betreuten Wohnens für ambulant betreute Wohngemeinschaften zum Zweck der lntensivpflege untersagt.
Ausgenommen von diesem Aufnahmestopp sind Einrichtungen, in denen gewährleistet ist, dass neu aufzunehmende Bewohnerinnen und Bewohner für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne untergebracht werden.
Darüber hinaus ist die Aufnahme von aus dem Krankenhaus zu entlassenden Patientinnen und Patienten in solitären Kurzzeitpflege oder RehaEinrichtungen weiterhin zulässig.
Es gilt ebenfalls ein Besuchs bzw. Betretungsverbot für die oben angeführten Einrichtungen. Hiervon sind jedoch nahestehende Personen von palliativmedizinisch versorgten Bewohnerinnen und Bewohnern ausgenommen. Weitere Ausnahmen können zudem im Einzelfall zugelassen werden.
Die behandelnden Ärzte und die zur Pflege bestimmten Personen haben freien Zutritt.
In allen Fällen sind beim Betreten der Einrichtung immer die notwendigen Hygienemaßnahmen zu beachten. Zur Hilfestellung kann das Gesundheitsamt hinzugezogen werden.
Die heutige Allgemeinverfügung wird im Wortlaut in den hiesigen Tageszeitungen im Anzeigenteil veröffentlicht. Sie kann im Übrigen auf der Internetseite des Landkreises Leer nachgelesen werden: https://www.landkreis-leer.de/coronavirus
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