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Besuche in Kliniken sollen weiterhin möglich sein


Krankenhäuser und Gesundheitsamt im Landkreis Leer einigen sich auf Regelungen bei Besuchen und Teststrategie
30. Oktober 2020

Auch in der Corona-Pandemie sollen im Landkreis Leer Krankenbesuche in den Kliniken möglich bleiben, soweit es das Infektionsgeschehen zulässt. Darauf haben sich die Krankenhäuser und das Gesundheitsamt geeinigt. In einer gemeinsamen Presseerklärung teilen das Klinikum Leer mit den angeschlossenen Krankenhäusern Rheiderland und Borkum, das Borromäus Hospital Leer und der Landkreis mit: „Soziale Kontakte zwischen Patienten und ihren Angehörigen sind wichtig und sollten deshalb aufrechterhalten werden, solange es in dieser Pandemie als vertretbar erscheint.“  Dennoch appellieren die Kliniken und der Landkreis an alle Bürgerinnen und Bürger, Besuche in den Einrichtungen auf das Notwendige zu beschränken.

Ab dem kommenden Montag, 2. November, gelten in allen Kliniken im Kreisgebiet folgende Regelungen:

  •  Besuche sind täglich zwischen 13 und 19 Uhr möglich.

  • Patienten dürfen Besuch bekommen – aber es darf immer nur eine Person allein bei dem Patienten sein und für höchstens eine Stunde. Damit soll sichergestellt werden, dass sich maximal ein Besucher je Patient in den Kliniken aufhält.
  • Steigt der Inzidenzwert auf mehr als 75 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche, soll nur noch eine feste Person zu Besuch kommen dürfen.
  • Sonderregelungen gelten wie bisher für Patienten, die auf Intensiv-, Palliativ- oder Geriatriestationen liegen sowie für die Kinderstation und die Geburtshilfe.



Geeinigt haben sich die Krankenhäuser und das Gesundheitsamt auch auf ein gemeinsames Vorgehen in der Teststrategie für Patienten, Mitarbeiter und Besucher - Grundlage ist eine neue Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Folgende Regelungen gelten: 


  • Für asymptomatische Personen hat es neue Empfehlungen gegeben, die umzusetzen sind - immer unter Berücksichtigung der Infektionslage in der Region und in der jeweiligen Klinik bzw. Abteilung. Hierzu wurde für Mitarbeiter und Patienten der Kliniken mit dem Gesundheitsamt ein möglicher Rahmen für Antigentests festgelegt, so dass ggf. mehrere Tausend Antigentests je Monat und Klinik durchgeführt werden können, soweit diese verfügbar sind.
  • Schwerpunkt der Testungen für Mitarbeiter werden bei Bedarf die Bereiche sein, die eine hohe, auch wechselnde Patientenfrequenz aufweisen oder die besonders sensibel sind, wie z.B. die Zentrale Notaufnahme, die Radiologie, die Intensivmedizin und die Isolierbereiche.
  • Auf Wunsch können sich Mitarbeiter ohne Symptome einer Antigentestung unterziehen, möglichst nach einer Beratung durch die klinikinternen Mitarbeiter der Hygieneabteilung.
  • Für stationäre asymptomatische Patienten sowie ambulante OP- und invasive Diagnostik-Patienten soll bei Verfügbarkeit in der Regel ein PCR-Test oder Antigen-Test durchgeführt werden. Durchgeführt werden soll der Test auf jeden Fall bei einem Ausbruchsgeschehen oder bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche. 
  • Für Besucher der Kliniken wird auf die Möglichkeit der Durchführung von Antigentests verzichtet.

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