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Corona: Bundes-Notbremse ab Sonnabend gelockert


7-Tage-Inzidenz liegt seit fünf Werktagen unter der kritischen Marke von 100
06. Mai 2021

Der vom Robert-Koch-Institut (RKI) ermittelte Inzidenzwert für den Landkreis Leer liegt heute (Donnerstag) bei 69,1 Corona-Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen. Weil damit die kritische Marke von 100 an fünf Werktagen in Folge unterschritten worden ist, kann die sogenannten Bundes-Notbremse gelockert werden. Die mit der Notbremse verbundenen strengeren Schutzmaßnahmen werden somit aufgehoben. Ab Sonnabend, 8. Mai, gelten dann wieder die Regeln der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Konkret bedeutet dies, dass es zum Beispiel nachts keine Ausgangsbeschränkungen mehr gibt und wieder mehr Kontakte erlaubt sind.

Bei Einführung der sogenannten Bundes-Notbremse vor gut zwei Wochen hatte der Landkreis Leer an drei Tagen hintereinander den Inzidenzwert von 100 überschritten, weshalb schärfere Maßnahmen, wie sie durch das Infektionsschutzgesetz vorgesehen sind, in Kraft getreten sind. Am 30. April war der Wert dann wieder unter 100 gefallen; der 1. Mai als Feiertag und der Sonntag sind keine Werktage und zählten nicht mit. Von Montag bis Donnerstag dieser Woche blieben die Werte unter der kritischen Marke. Nachdem der Inzidenzwert somit an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100 lag, können die strengeren Maßnahmen nun zurückgenommen werden. Dies wird der Landkreis am Freitag durch eine entsprechende Allgemeinverfügung in den hiesigen Tageszeitungen bekanntgeben.

Die Regeln für den Landkreis Leer im Überblick:

  • Ausgangssperre: Die nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr wird ab dem 8. Mai, 0 Uhr, aufgehoben.


  • Einzelhandel: Geschäfte des täglichen Bedarfs (bspw. Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien etc.) sind geöffnet.

    Die Öffnung der Verkaufsräume des Einzelhandels mit Terminshopping (Click & Meet) ist am Sonnabend nunmehr wieder ohne negativen Coronatest zulässig.


  • Kontaktbeschränkungen: 1 Haushalt + höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts (zzgl. deren Haushalt angehörige Kinder unter 14 Jahre). Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt.


  • Körpernahe Dienstleistungen: Neben Frisörbetrieben sind nun auch wieder Dienstleistungen im Rahmen eines Betriebs der körpernahen Dienstleistungen oder der Körperpflege wie eines Kosmetikstudios, einer Massagepraxis, eines Tattoo-Studios oder eines ähnlichen Betriebs zugelassen. Hier gilt überall die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder einer FFP2 Maske. Die Testpflicht des Kunden vor dem Frisörbesuch oder der Fußpflege entfällt.

Hinweise:
Die genannten Vorgaben basieren auf der derzeit gültigen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die am 9. Mai 2021 ausläuft. Mit der vom Land bereits angekündigten Überarbeitung der Corona-Verordnung haben daher verschiedene Regelungen, die jetzt (wieder) im Landkreis Leer gelten, nur bis einschließlich Sonntag Bestand. Die Kreisverwaltung wird rechtzeitig die Änderungen bekanntgeben, die ab Montag gelten.

Fest steht bereits, dass ab kommendem Montag, den 10. Mai 2021, in Niedersachsen wieder deutlich mehr Kinderbetreuung und Präsenzunterricht stattfinden wird. Die Bereiche Kita und Schule werden bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 offengehalten, wie das Niedersächsische Kultusministerium mitgeteilt hat:

  • Schulen: Im Bereich Schule erfolgt ab Montag für alle Jahrgänge ein Szenarienwechsel von C zu B. Auch die Jahrgänge, die zuletzt im „Home-Schooling“ nur online unterrichtet wurden, können am Montag im Wechsel in geteilten Lerngruppen die Schule besuchen.


  • Kindertageseinrichtungen: Für die Kindertageseinrichtungen gilt ab Montag ebenfalls das Szenario B: Im eingeschränkten Regelbetrieb werden alle Kinder in der Gruppe betreut, in die sie aufgenommen wurden. Die Durchmischung von Kindern unterschiedlicher Gruppen ist dabei untersagt.

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