Stadt Lippstadt Aktuell

Lippstadt, Meldung vom 03.04.2009
Neues Bewertungsrecht und neue Freibeträge
Informationsabend im CARTEC erläuterte die wesentlichen Änderungen durch die Erbschaftsteuerreform

Aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes ist die Bewertung von Grundstücken und Betriebsvermögen ab dem 1. Januar 2009 komplett neu geregelt worden. Die Auswirkungen für Hausbesitzer und Unternehmer wurden anlässlich eines Vortrags bei der Wirtschaftsförderung Lippstadt im CARTEC ausführlich erörtert.

Zu den steuerlichen Auswirkungen nahm der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Rolf Scheurer Stellung, während der Rechtsanwalt und Notar Dr. Heinz Niestegge auf die zivil- und erbrechtlichen Fragen des neuen Rechts einging. So gibt es z. B. neuerdings steuerliche Vorteile durch die Vereinbarung eines Nießbrauchsrechts bei der Übertragung von Vermögen. Während die steuerlichen Freibeträge allgemein angehoben wurden, steckt der Teufel auch hier im Detail. Die Steuerklasse II, in der sich z. B. Neffen und Nichten befinden, hat eine deutliche Verschlechterung erfahren.

Ausführlich wurde auf die Probleme der Neubewertung von Betriebsvermögen mit den vielen auch hier vorhandenen Fallstricken eingegangen. In den Tipps und Hinweisen sind den gut 50 Teilnehmern konkrete Handlungsmöglichkeiten gegeben worden, um eine steuerliche Belastung für geplante Übertragungen soweit wie möglich zu verringern.



Pressekontakt: Wirtschaftsförderung Lippstadt GmbH, Holger Gebauer, hgebauer@cartec.de, Tel. 02941/270101

Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Erbschaftsteuer Referenten und Gastgeber zum Thema Erbschaftsteuer (v. l.): Dr. Heinz B. Niestegge, Rolf Scheurer und Holger Gebauer (Wirtschaftsförderung Lippstadt).



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