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Münster,17.09.2010

PIN, PUK & Co - der neue Personalausweis
Amt für Bürgerangelegenheiten informiert über Funktionen und Formalitäten / Teil 1

Münster (SMS) Am 1. November wird in Deutschland der neue Personalausweis eingeführt. Das Amt für Bürgerangelegenheiten der Stadt Münster informiert ausführlich über die Funktionen und Möglichkeiten des neuen Dokuments, über die Formalitäten bei der Antragstellung sowie über den Datenschutz. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bürgerbüros beantworten zurzeit viele Fragen rund um das neue Dokument. Grundsätzlich gilt nach wie vor, dass alle Deutschen über 16 Jahre verpflichtet sind, einen Personalausweis zu besitzen.

Was ändert sich ab November? Der neue Personalausweis hat ein praktisches Scheckkartenformat und passt damit bequem in jede Geldbörse. Er ist kleiner als der alte, aber vielseitiger. Neu ist ein Chip, in dem neben persönlichen Daten das Passbild und - auf freiwilliger Basis - Fingerabdrücke gespeichert werden. Die Kombination aus Fingerabdruck und Foto soll den Missbrauch des Dokuments verhindern.

Neu ist außerdem das Angebot der Unterschriftsfunktion. Die digitale Unterschrift wirkt wie eine persönliche. Damit können künftig Verträge, Anträge und Urkunden rechtsverbindlich unterzeichnet werden.

Der "Neue" dient also nicht mehr nur zum Nachweis der personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, sondern er schafft auch vielfältige Kommunikationsmöglichkeiten. Sein Besitzer soll sich einfach und verlässlich identifizieren können, zum Beispiel beim Online-Banking, beim Einkaufen in Internetwarenhäusern oder bei elektronischen Behördengängen. Diese Nutzung ist freiwillig, die Funktion kann jederzeit ein- oder ausgeschaltet werden.

Wer nach dem 1. November einen neuen Personalausweis beantragt, erhält anschließend per Post eine persönliche PIN (Personal Identification Number) und eine PUK (Personal Unblocking Key) zur Aufhebung der Blockierung, wenn die PIN dreimal falsch eingegeben worden ist. Für den Fall, dass der Ausweis verloren geht, gibt es noch ein Kennwort, mit dem das Dokument gesperrt werden kann.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erhalten übrigens keine PIN. Erst wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind, können sie auch die Online-Ausweisfunktion nutzen.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.muenster.de/stadt/buergeramt/ausweise_paesse.html.


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