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Stadt betreibt keinen gewerblichen Datenhandel / Amt für Bürgerangelegenheiten berät / Viele Anfragen zum aktuellen Stand / Informationen im Internet (SMS) Die Diskussionen um das neue Meldegesetz beschäftigen offenbar auch zahlreiche Münsteranerinnen und Münsteraner. Etliche von ihnen haben sich in den vergangenen Tagen beim Amt für Bürgerangelegenheiten über den aktuellen Stand informiert. Dazu stellt Lothar Schlenker, Leiter des Bürgerbüros Mitte im Stadthaus 1, klar: "Auskünfte an Adressenhändler, die die Daten gewerblich nutzen, erteilen wir nicht. Privatpersonen und Unternehmen wie Versicherungen, Banken und Sparkassen bekommen auf Anfrage Einzelauskünfte."
Grundlage hierfür ist Paragraph 34, Absatz 1 des nordrhein-westfälischen Meldegesetzes. Für Melderegisterauskünfte an Privatpersonen erhebt die Stadt Münster eine gesetzlich festgelegte Gebühr von sieben Euro für schriftliche Auskünfte und vier Euro für Internetauskünfte. "Die Verwaltungsgebühren müssen hier - wie auch in anderen Verwaltungsbereichen - so kalkuliert sein, dass sie die Kosten für den Aufwand decken. Von Gewinn bringendem Handel kann keine Rede sein."
Der Umfang der Melderegisterauskunft ist exakt bestimmt: Vor- und Familienname, Anschrift und Doktorgrad dürfen weitergegeben werden. Gegen diese Form der Melderegisterauskunft ist ein Widerspruchsrecht allerdings nur gegeben, wenn die Auskunft via Internet erfragt wird.
Wer außerdem der Weitergabe seiner Daten, beispielsweise an politische Parteien oder zum Zweck der Direktwerbung widersprechen möchte, kann dies mit einer formlosen Erklärung tun, die in allen städtischen Bürgerbüros abgegeben werden kann. Hierauf hat die Stadt in den vergangenen Jahren sowohl im Internet als auch mit Pressemitteilungen hingewiesen.
Außerdem werden Neu-Münsteranerinnen und Neu-Münsteraner, die ihren Wohnsitz bei der Stadt anmelden, darauf hingewiesen, dass sie der Weitergabe ihrer persönlichen Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Bürgerentscheiden widersprechen können. Rund 43 000 Widersprüche sind zurzeit im Melderegister eingetragen.
Telefonische Auskünfte zu allen Meldeangelegenheiten gibt es unter 4 92-33 33. Im Internet finden sich ausführliche Informationen und ein Widerspruchsformular unter www.muenster.de/stadt/buergeramt.
Außerdem weist das Amt für Bürgerangelegenheiten auf die Robinsonlisten hin, in die Bürgerinnen und Bürger sich kostenlos eintragen lassen können, wenn sie keine Werbung bekommen möchten. Diese Listen gibt es für Briefpost, E-Mail, Mobiltelefon, Festnetztelefon und Telefax. Weitere Infos unter www.robinsonliste.de.
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Herausgeberin: Stadt Münster, Presse- und Informationsamt, 48127 Münster Tel. 02 51/4 92-13 00, -13 01, -13 02, Fax 02 51/49 2-77 12 www.muenster.de/stadt/medien, presseamt@stadt-muenster.de |
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