Meldung vom 08.04.2016
Auswertung der Rasterbegehung in Marl liegt vor
Geruchsbelastung liegt im Wohngebiet unterhalb der Grenzwerte

In der Vergangenheit hat es immer wieder Beschwerden über die Geruchsbelastung im Umfeld des Saria-Firmengeländes in Marl gegeben. Ein anerkanntes Gutachterbüro hat ein Jahr lang 104 Begehungen durchgeführt, um die Gerüche zu erfassen und zu dokumentieren. Nun steht fest: Die Geruchsbelastung im Wohngebiet liegt unterhalb der Grenzwerte, im Nahbereich der Anlage wurde an zwei Einzelpunkten allerdings eine Überschreitung der zulässigen Häufigkeit festgestellt.

Das Gutachterbüro hat mit einem Probandenteam zu unterschiedlichen Tageszeiten, Wochentagen und Jahreszeiten statistisch belastbar und repräsentativ die auftretenden Gerüche dokumentiert. So wurden nicht nur unterschiedliche Betriebszustände, sondern auch verschiedene witterungsbedingte Umstände berücksichtigt. Neben den Gerüchen vom Saria-Standort wurden auch Gerüche von anderen Anlagen wie beispielsweise von Schweinehaltung dokumentiert.

Die rechtliche Bewertung der Gerüche erfolgte anhand der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL). Die Grundlegende Größe für die Bewertung der Gerüche ist dabei die prozentuale Häufigkeit.

Im Bereich des Wohngebietes Riegefeld nordöstlich der B 225 liegt die Geruchs-Häufigkeit zwischen 3 % und 8 % und unterschreitet somit sicher den Grenzwert von 10 % für Wohngebiete. Der Anteil der Saria-Gruppe liegt maximal bei 6 %.

Im Nahbereich der Anlage wurde an zwei Einzelpunkten eine Geruchshäufigkeit von 26 % festgestellt. Mit 21 % wird diese Geruchshäufigkeit maßgeblich durch Immissionen vom Standort Saria geprägt. Die zulässige Häufigkeit von 15 % für nicht landwirtschaftliche Gerüche wird an diesen Einzelpunkten deutlich überschritten

Die sichere Unterschreitung des  Grenzwertes von 10 % im Wohngebiet zeigt, dass die bisher technisch umgesetzten Maßnahmen erfolgreich waren. Damit dies auch so bleibt und auch vor dem Hintergrund der Überschreitungen an den beiden Einzelpunkten im Außenbereich wird der Kreis Recklinghausen als zuständige Überwachungsbehörde folgende Regelungen verwaltungsrechtlich festlegen:
1. Weitergehende Geruchsbehandlung durch Aktivkohlefilter bzw. gleichwertige Reinigungsleistung
2. Beschränkung der Einsatzstoffe
3. Austausch des Wurzelholzes im betroffenen Biobeet

Das Geruchsgutachten ist als Download auf der Homepage des Kreises Recklinghausen verfügbar: www.kreis-re.de/sariagutachten



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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