Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Gleichwertigkeit des Studienabschlusses „Verwaltungsbetriebswirt“ an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) in Leer hatte der Landkreis Leer die VWA gebeten, die Prüfungsordnung so anzupassen, dass den nachträglich formulierten Erwartungen des Kommunalen Arbeitgeberverbandes uneingeschränkt Rechnung getragen wird.
Die Mitgliederversammlung der VWA hatte daraufhin am 16. August eine geänderte Prüfungsordnung beschlossen.
Landrat Bernhard Bramlage hat sich beim Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) dafür bedankt, dass er schon wenige Tage nach der Mitgliederversammlung der VWA mitgeteilt hat, dass mit der dort jetzt beschlossenen Prüfungsordnung und dem übermittelten Studienplan den Einwendungen des KAV Rechnung getragen worden sei und er auf Anfrage der jeweiligen Arbeitgeber die Auskunft erteilen werde, dass er keine Bedenken gegen die Feststellung Gleichwertigkeit der VWA-Studienabschlüsse mit dem Angestelltenlehrgang II durch die Arbeitgeber hat.
Für die verbindliche Feststellung der Gleichwertigkeit ist letztlich immer der jeweilige Arbeitgeber zuständig. Das ergibt sich aus einer entsprechenden tariflichen Regelung.
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