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Zuschuss für kleine Unternehmen


Ohne Rückzahlung: Wer in seinen Betrieb investieren und Arbeitsplätze schaffen will, sollte Antrag bei Wirtschaftsförderung des Landkreises Leer stellen
22. Februar 2017

Kleine gewerbliche Unternehmen bis 49 Mitarbeiter können einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten, wenn sie in ihren Betrieb investieren und neue Dauerarbeitsplätze schaffen oder bei Betriebsübernahmen vorhandene Dauerarbeitsplätze sichern, so die Mitteilung der Wirtschaftsförderung des Landkreises Leer.  

Grundlage hierfür ist das Förderprogramm für kleine Unternehmen im Landkreis Leer (FKU 2020), das aus Mitteln des Landkreises Leer und der jeweiligen Gemeinde finanziert wird, in deren Bereich das zu fördernde Unternehmen liegt.

Von der Förderung können kleine gewerbliche Betriebe aus Industrie, Handwerk, Handel, Bau-, Verkehrs-, Dienstleistungs- und Beherbergungsgewerbe profitieren – aber auch Freiberufler mit Sitz der Betriebsstätte im Landkreis Leer oder Existenzgründer mit der Absicht, einen Betrieb im Landkreis Leer zu errichten.

Gefördert werden so genannte Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens, sofern die förderfähige Investitionssumme zwischen 15.000 Euro netto beziehungsweise 7.500 Euro netto bei Existenzgründungen und 150.000 Euro netto liegt. Fahrzeuge und Transportmittel werden allerdings nicht gefördert.

Eine Regelförderung bis zu maximal 10.000 Euro ist möglich. Wer also ohnehin in seinen gewerblichen Betrieb investieren und Arbeitsplätze schaffen will, sollte daher umgehend einen Zuschuss bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises Leer beantragen.

Eines müssen jedoch alle beachten: Wer einen Zuschuss möchte, muss erst einen Antrag bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises stellen. Es darf nicht eher mit der Maßnahme begonnen werden, bis der offizielle Förderantrag bei der Kreisverwaltung eingegangen ist.

Ein Zuschuss aus diesem Förderprogramm kann eine wirksame finanzielle Hilfe bei der Umsetzung von Investitionsvorhaben sein.

Detaillierte Infos zum Förderprogramm sowie Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie über die Wirtschaftsförderer des Landkreises oder unter www.lkleer.de > Wirtschaft & Bauen > Wirtschaft > Für Unternehmen > FKU 2020. Direktlink: www.lkleer.de/Förderprogramm-für-kleine-Unternehmen-FKU-2020-

Ansprechpartner sind Norbert Willms, Ansprechpartner für das Rheiderland und die Stadt Leer, Telefon 0491 926-1709, Mail
norbert.willms@lkleer.de, und Kay-Uwe Sobeck, Ansprechpartner für das übrige Kreisgebiet, Telefon 0491 926-1271, Mail kay-uwe.sobeck@lkleer.de.

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