Positive Entwicklung im Infektionsgeschehen geben keinen Anlass zur Verlängerung der Maskenpflicht
Kreisverwaltung erlässt wegen anhaltender Inzidenz unter 35 neue Allgemeinverfügung
Auch Kindertagestätten wechseln ab Montag in den Regelbetrieb
Für Zweitimpfungen ausreichend Impfstoff vorhanden / Auch terminierte Erstimpfungen am Montag finden noch statt
Testpflicht in Geschäften des Einzelhandels entfällt
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