07.07.2017 - Kreis Viersen
Infektiöse Anämie: Kreis ordnet Sperrzone anPolopferde in Willich betroffen
Kreis Viersen / Willich.
In zwei Betrieben mit Pferden in Willich ist jeweils ein Pferd mit der "Ansteckenden Blutarmut" infiziert. Ein entsprechender Verdacht ist durch amtliche Blutuntersuchungen bestätigt worden. Das Veterinäramt des Kreises Viersen hat daraufhin angeordnet, die beiden Tiere einzuschläfern. Die Betriebe wurden gesperrt und es wurden Maßnahmen wie Reinigung und Desinfektionen sowie Insektenbekämpfung zum Schutz der übrigen Pferde angeordnet.
Um die betroffenen Höfe hat das Veterinäramt per Allgemeinverfügung einen Sperrbezirk für Pferde mit einem Radius von einem Kilometer eingerichtet. Im gesamten Sperrbezirk sind ca. 150 Einhufer gemeldet, die nun alle amtstierärztlich untersucht werden müssen. Diese dürfen nun die Höfe nicht verlassen und auch nicht an Ausstellungen, Märkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art wie Turnieren teilnehmen. Halter von Einhufern innerhalb des Sperrbezirks sind verpflichtet, ihre Einhufer beim Veterinäramt anzuzeigen.
Die Krankheit
Die "Ansteckende Blutarmut bei Einhufern" (infektiöse Anämie) ist keine neue Krankheit. Sie wird vorrangig über stechende Insekten von Pferd zu Pferd übertragen. Im Verlauf der Erkrankung geht zunächst die Zahl der Blutplättchen zurück, später entsteht auch eine Blutarmut (Anämie). Betroffene Pferde zeigen daher Schwäche und Mattigkeit, Fieber und Wasseransammlungen am Bauch und in den Beinen. Oft werden punktförmige Blutungen auf Schleimhäuten sichtbar.
Überleben die Pferde dieses akute Stadium geht die infektiöse Anämie in ein chronisches Stadium über. Sie ist durch sich wiederholende Krankheitsschübe gekennzeichnet, in denen neben Fieber, Mattigkeit und Abmagerung auch eine Blutarmut und ein Mangel an Blutplättchen festgestellt werden.
Es gibt allerdings auch eine Verlaufsform, bei der die Pferde keinerlei Krankheitssymptome zeigen, obwohl sie das Virus in sich tragen.
Das Virus wird im Wesentlichen durch Blut übertragen - stechende Insekten (vor allem Pferdebremsen) können das Virus beim Blutsaugen aufnehmen und an andere Tiere weitergeben. Die Infektion wird in der Regel auf der Weide weitergegeben, weil Bremsen nicht in Stallungen fliegen und in den Stallungen die Fliegen in der Regel bekämpft werden. Für die Infektion eines Pferdes sind in der Regel mehrere Insektenstiche notwendig. Einmal infizierte Pferde bleiben lebenslange Virusträger, sodass diese Pferde das Virusreservoir darstellen und für die Verbreitung des Virus verantwortlich sind.
Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch den Erreger ist ausgeschlossen.
Die Bekämpfung
Die Ansteckende Blutarmut bei Einhufern ist eine anzeigepflichtige Krankheit. Wird sie festgestellt, muss der Kreis Viersen Bekämpfungsmaßnahmen einleiten, um die Infektionsquelle zu ermitteln und um die weitere Verschleppung zu verhindern. Die Bekämpfungsmaßnahmen richten sich nach der Verordnung zur Bekämpfung der ansteckenden Blutarmut der Einhufer. Schon ein Krankheitsverdacht muss dem Veterinäramt des Kreises angezeigt werden. Vom Veterinäramt werden dann Maßnahmen wie Betriebssperren, die Einrichtung eines Sperrbezirks oder Probennahmen bei verdächtigen Pferden angeordnet und durchgeführt. Betroffene Pferde müssen getötet werden, Behandlungsversuche oder Impfungen sind nicht erlaubt.
Vorbeugung
Ziel sollte es sein, Pferde bestmöglich von stechenden Insekten zu schützen. Dazu können Insektensprays aufgetragen werden. Ein Risiko sind Weiden in der Nähe von stehenden Gewässern, da sich dort besonders viele Insekten über ihre Larven vermehren.
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