Volltext in Meldungen suchen
Print Zurück


21.03.2018 - Kreis Viersen


Besondere Vorschriften an Kar- und Ostertagen

Feiertagsruhe und Verkaufsbeschränkungen müssen beachtet werden

Kreis Viersen.


Für die Kar- und Ostertage gelten besondere Vorschriften. Das betrifft vor allem öffentliche Veranstaltungen und Ladenöffnungszeiten. Darauf macht das Kreisordnungsamt aufmerksam.

Der Karfreitag als stiller Feiertag unterliegt dem besonderen Schutz. Nicht erlaubt sind von 5 Uhr bis Karsamstag um 6 Uhr Märkte - auch Trödelmärkte - und private Automärkte oder gewerbliche Ausstellungen. Nur Großmärkte dürfen am Karsamstag ab 3 Uhr öffnen. Untersagt sind nicht-öffentliche unterhaltende Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen, Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge während der Hauptzeit der Gottesdienste sowie Sportveranstaltungen und Volksfeste.

Auch der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten, musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen in Gaststätten sind bis Karsamstag um 6 Uhr untersagt. Tanz ist bereits am Gründonnerstag ab 18 Uhr verboten.

Von Karfreitag bis Ostersonntag dürfen Geschäfte, deren Angebot überwiegend aus Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht, fünf Stunden öffnen.

Ostermontag bleiben die Geschäfte geschlossen. Eine Ausnahme gilt für landwirtschaftliche Betriebe. Sie dürfen ihr Kernsortiment aus selbst erzeugten landwirtschaftlichen Produkten für die Dauer von fünf Stunden auch am Ostermontag verkaufen.

Bei Verstößen drohen Verwarnungs- oder Bußgelder durch die Ordnungsämter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.

www.kreis-viersen.de



Pressekontakt: Pressestelle Telefon 02162 / 391024

Kontaktdaten:

Herausgeber: Kreis Viersen | Der Landrat
Büro des Landrates | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Rathausmarkt 3 | 41747 Viersen
pressestelle@kreis-viersen.de
www.kreis-viersen.de

Facebook    Facebook



Dieser Meldung sind keine Medien beigefügt!

Hier können Sie sich anmelden:

Freigeschaltete Meldungen im System: 394.900

Donnerstag, 28. März 2024

Mein
Presse-Service

Jederzeit komfortabel und bequem Ihre Einstellungen ändern:

Sie sind noch kein Abonnent? presse-service.de ist offen für jeden Internetnutzer und das kostenfrei. Lassen Sie sich Meldungen aus Ihrer Nähe oder zu den Sie interessierenden Themenbereichen direkt zusenden. Werden Sie Abonnent bei presse-service.de

Jetzt abonnieren!

Mitglied
werden

Unsere Vorteile erleichtern IHRE Arbeit!

Erfahren Sie, wie einfach Sie mit presse-service.de Ihre Meldungen einem hoch qualifizierten Publikum zugänglich machen. Flexibel, kostengünstig und reichweitenstark. Der Presse-Service ist das ideale Werkzeug beim News- und Meldungsmanagement für Pressesprecher, Redakteure, Journalisten und alle die schnell und effizient Neuigkeiten mit einem Klick streuen möchten.

Detaillierte Informationen

Die
Fakten

  • Über 200.000 Meldungen pro Jahr
  • Über 400.000 Empfänger deutschlandweit
  • Über 17.000 exklusive Redaktionen in Fachverteilern
  • Über 600 registrierte Pressestellen
  • Versandstatistik 2017 > 49 Mio. Emails
  • NEU! 7.500 neue Fachredaktionen im Gesundheitswesen

Sprechen Sie uns an!

Die Redaktionsoberfläche steht online zur Verfügung, um dezentrales Arbeiten zu ermöglichen.

Kurzübersicht
der Funktionen

  • Zentrale Nachrichtenerfassung
  • Zeitgesteuerte Freischaltung
  • Meldungsarchive
  • Komfortable Medienverwaltung
  • Gruppenverwaltung
  • Exakte Versand- und Aufrufstatistiken
  • Eigene Adressverteiler
  • Akkreditierungsbereich für Abonnenten
  • Eigene Meldungsfilter
  • Schnittstellen zur eigenen Internetseite
  • Eigene RSS-Feeds
  • Schnittstellen zu Facebook, Twitter etc.